Erwägungsgrund 2 32019D0267
Aufgrund der Vereinbarung können Teams der Europäischen Grenz- und Küstenwache rasch ins albanische Hoheitsgebiet entsandt werden und auf die derzeitige Verlagerung der Flüchtlingsströme auf die Küstenroute reagieren sowie beim Grenzschutz und bei der Bekämpfung von Schleusern unterstützen.