Beschluss (EU) 2019/267 des Rates vom 12. Februar 2019 über den Abschluss der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien
Die Vereinbarung sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32019D0267
Erwägungsgrund 6 32019D0267Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen