Erwägungsgrund 2 32019D0027
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine Methodik für die Verteilung der Kosten entwickelt, die den Antragstellern und der EZB im Rahmen der internen administrativen Überprüfung von Beschlüssen der EZB durch den administrativen Überprüfungsausschuss gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 entstehen. Diese Methodik sollte in die Vorschriften über die Arbeitsweise des administrativen Überprüfungsausschusses aufgenommen werden.