Erwägungsgrund 4 32019D0276
Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Ausgabenobergrenzen der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) und der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) ist es notwendig, das Flexibilitätsinstrument zur Ergänzung der verfügbaren Finanzmittel des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2019 über die Obergrenze der Teilrubrik 1a hinaus mit 178715475 EUR in Anspruch zu nehmen, um Schlüsselprogramme für die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, und über die Obergrenze der Rubrik 3 hinaus mit 985629138 EUR in Anspruch zu nehmen, um Maßnahmen im Bereich Migration, Flüchtlinge und Sicherheit zu finanzieren.