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Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2019 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um 178 715 475 EUR an Mitteln für Verpflichtungen in die Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) und 985 629 138 EUR an Mitteln für Verpflichtungen in die Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) einzustellen. Der im ersten Unterabsatz genannte Betrag wird zur Stärkung von Schlüsselprogrammen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohung verwendet.
Auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils werden die dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechenden Mittel für Zahlungen wie folgt geschätzt: Die einzelnen Beträge der Mittel für Zahlungen für jedes Haushaltsjahr werden im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens genehmigt.
2019: 548 740 834 EUR;
2020: 257 223 207 EUR;
2021: 135 194 558 EUR;
2022: 140 942 662 EUR;
2023: 82 243 352 EUR.
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