Erwägungsgrund 2 32019D0286
Die Ziele der geplanten Bürgerinitiative sind: „Artikel 20 der Richtlinie 2014/40/EU streichen und durch maßgeschneiderte wissenschaftliche, faktengestützte Rechtsvorschriften ersetzen, die mit dem Funktionieren des Binnenmarkts im Einklang stehen und Dampfprodukte von Tabakerzeugnissen und Arzneimitteln abgrenzen; sicherstellen, dass neue Rechtsvorschriften verabschiedet werden, die die Einhaltung solider Standards für Produktqualität, Sicherheit und Produktion und ein verantwortungsvolles Marketing vorschreiben, damit Jugendschutz gewährleistet ist; politische Maßnahmen zu Dampfprodukten sollten Innovationen fördern und gewährleisten, dass Rauchern herkömmlicher Zigaretten und Dampfern tabakfreie, weniger schädliche Alternativen zur Verfügung stehen.“