Erwägungsgrund 5 32019D0286
Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge können erlassen werdenzur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Tätigkeiten auf der Grundlage von Artikel 53 Absatz 1 und Artikel 62 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV); zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben, auf der Grundlage des Artikels 114 AEUV.