Art. 2 32019D1092BESCHLUSS (GASP) 2019/1092 DES RATES vom 26. Juni 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2302 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Hinblick auf die Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen in der ehemaligen Lagerstätte für chemische Waffen in Libyen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0389BESCHLUSS (EU) 2019/389 DES RATES vom 4. März 2019 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFiR) und Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1029BESCHLUSS (EU) 2019/1029 DES RATES vom 18. Juni 2019 über den im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 14, 17, 24, 30, 44, 51, 64, 75, 78, 79, 83, 85, 90, 115, 117, 129, 138, 139, 140 und 145, der Vorschläge für Anpassungen der globalen technischen Regelungen (GTR) Nr. 15 und 19, des Vorschlags zur Änderung der gemeinsamen Entschließung M.R.2, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung und des Vorschlags für (Änderungen der) Genehmigungen zur Erarbeitung von GTR zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1909BESCHLUSS (GASP) 2019/1909 DES RATES vom 12. November 2019 zur Änderung und zur Aktualisierung des Beschlusses (GASP) 2018/340 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D2190BESCHLUSS (EU) 2019/2190 DES EUROPÄISCHEN RATES vom 19. Dezember 2019 zur Ernennung zweier Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D0895BESCHLUSS (EU) 2019/895 DES RATES vom 22. Mai 2019 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zu vertretenden Standpunkt zur Übertragung von Befugnissen an den AKP-EU-Botschafterausschuss für den Beschluss über Übergangsmaßnahmen nach Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.