Erwägungsgrund 2 32020D1099
Infolge der Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation und des Militärausschusses der Europäischen Union zu einem Beitrag der Ukraine sollte der Beitrag der Ukraine angenommen und als wesentlich betrachtet werden.
Infolge der Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Operation und des Militärausschusses der Europäischen Union zu einem Beitrag der Ukraine sollte der Beitrag der Ukraine angenommen und als wesentlich betrachtet werden.