Erwägungsgrund 2 32019D0325
Nach einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2020 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2020 verlängert werden.