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Für bestimmte Kategorien eingegangener Verpflichtungen gelten die folgenden Ausnahmen zu Anhang I. Kategorien eingegangener Verpflichtungen Zeichnungsberechtigung Beschäftigung Ermächtigte Zeichnungsberechtigte in der Generaldirektion Personal Ernennungsschreiben, mit denen das Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird oder die zu einer Beförderung führen, für — Mitglieder des Direktoriums und Funktionen der Gehaltsspannen K und L · — Ein Zeichnungsberechtigter der Kategorie B und ein Zeichnungsberechtigter der Kategorie C · — Funktionen der Gehaltsspannen I und J · — Ein Zeichnungsberechtigter der Kategorie C und ein Zeichnungsberechtigter der Kategorie D · — Sonstige Mitarbeiter, Entsandte oder Trainees · — Ein Zeichnungsberechtigter der Kategorie D und ein Zeichnungsberechtigter der Kategorie E · Nachträgliche Änderungen des Ernennungsschreibens und anderer Dokumente, die das Beschäftigungsverhältnis ändern (z. B. Vertragsverlängerungen, Transfers oder andere Formen der Mobilität), für — Mitglieder des Direktoriums und Funktionen der Gehaltsspannen K und L · — Ein Zeichnungsberechtigter der Kategorie C und ein Zeichnungsberechtigter der Kategorie D · — Sonstige Mitarbeiter, Entsandte oder Trainees · — Ein Zeichnungsberechtigter der Kategorie D und ein Zeichnungsberechtigter der Kategorie E · Beschaffung Zeichnungsberechtigung Unterlagen, die die Rechtsstellung von Lieferanten in Vergabeverfahren betreffen, insbesondere Schreiben zur Vergabe oder Ablehnung (mit Ausnahme der Unterzeichnung des Vertrags) In Vergabeverfahren, in denen kein Beschaffungsausschuss eingerichtet wurde: Ein Zeichnungsberechtigter der Kategorie D und ein Zeichnungsberechtigter der Kategorie E der für die Vergabe budgetverantwortlichen Einheit. In Vergabeverfahren, in denen ein Beschaffungsausschuss eingerichtet wurde: Der Vorsitzende des Beschaffungsausschusses und in dessen Abwesenheit ein anderer Zeichnungsberechtigter der Kategorie D der für die Vergabe budgetverantwortlichen Einheit und ein ermächtigter Zeichnungsberechtigter der Abteilung Zentrales Beschaffungswesen. Vertragsverwaltung Zeichnungsberechtigung in einer Einheit mit Budgetverantwortung Vertragsänderungen In der Regel die Zeichnungsberechtigten in Abhängigkeit vom Wert der Vertragsänderung entsprechend Anhang I. Ausnahmen: — Für wesentliche Änderungen, Unterschriften von Zeichnungsberechtigten derselben Kategorie wie bei der ursprünglichen Vertragsunterzeichnung. — Für geringfügige Änderungen, Unterschriften mindestens eines Zeichnungsberechtigten der Kategorie D und eines Zeichnungsberechtigten der Kategorie E. · Vertragsbeendigung Unterschriften von Zeichnungsberechtigten derselben Kategorie wie bei der ursprünglichen Vertragsunterzeichnung. Andere Maßnahmen zur Vertragsverwaltung, z. B. Abnahmebescheinigungen, Aufrechnungen, Vertragsverlängerungen, welche im Vertrag vorgesehen sind. Erforderlich sind die Unterschriften mindestens eines Zeichnungsberechtigten der Kategorie D und eines Zeichnungsberechtigten der Kategorie E, es sei denn, der Wert oder die Bedeutung des Vertrags deutet auf eine höhere Kategorie hin.
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