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Der Beschluss (EU) 2016/2247 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/35) bezieht sich auf die Aufnahme einer Rückstellung für finanzielle Risiken in die Bilanz der Europäischen Zentralbank. In Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2015/298 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/57) ist auf diese Bestimmung über die finanziellen Risiken hinzuweisen.
Am Beschluss (EU) 2015/530 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/7) ist eine Reihe von Änderungen vorzunehmen. Im Interesse der Klarheit sollte dieser…
Im Beschluss (EU) 2017/934 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/41) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von…
Der Beschluss (EU) 2015/298 (EZB/2014/57) soll daher entsprechend geändert werden —
Der Beschluss (EU) 2015/2332 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/43) legt die Vorschriften über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der…
Der Beschluss (EU) 2015/298 (EZB/2014/57) sollte daher entsprechend geändert werden —
Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2015/298 (EZB/2014/57) wird wie folgt geändert: „Abweichend von Artikel 2 beschließt der EZB-Rat vor dem Ende des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.