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Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 muss die Hrvatska narodna banka einen Beitrag zu den Reserven der EZB und zu den diesen Reserven gleichwertigen Rückstellungen sowie zu dem Betrag leisten, der gemäß dem Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2022 noch für die Reserven und Rückstellungen bereitzustellen ist.
Die Höhe der von der Hrvatska narodna banka zu leistenden Beiträge wird gemäß Artikel 48.2 der ESZB-Satzung festgelegt. Die Bezugnahmen in Artikel 48.2 auf die „Anzahl der von der betreffenden Zentralbank gezeichneten Anteile“ und die „Anzahl der von den anderen Zentralbanken bereits eingezahlten Anteile“ beziehen sich auf die Gewichtsanteile der Hrvatska narodna banka bzw. der NZBen der anderen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Schlüssel für die Kapitalzeichnung der EZB gemäß dem Beschluss (EU) 2020/140 (EZB/2020/6).
Im Sinne von Absatz 1 sind unter „Reserven der EZB“ und „den Reserven gleichwertigen Rückstellungen“ unter anderem der allgemeine Reservefonds der EZB, Salden auf Neubewertungskonten und die Rückstellung für finanzielle Risiken zu verstehen.
Die EZB berechnet und bestätigt der Hrvatska narodna banka spätestens am ersten Werktag nach Genehmigung des Jahresabschlusses der EZB für das Jahr 2022 durch den EZB-Rat den von der Hrvatska narodna banka gemäß Absatz 1 zu leistenden Beitrag.
Am zweiten Werktag nach Genehmigung des Jahresabschlusses der EZB für das Jahr 2022 durch den EZB-Rat überweist die Hrvatska narodna banka der EZB über TARGET2
den gemäß Absatz 4 berechneten an die EZB zu leistenden Betrag, gegebenenfalls abzüglich aller Beträge, die an den in Artikel 3 Absätze 5 und 7 festgelegten Abwicklungstagen in einer Höhe überwiesen wurden, welche die in Artikel 4 Absatz 1 genannte Forderung überschreitet (eine „Vorableistung des Beitrags“) und
die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem Zahltag aufgelaufenen Zinsen auf den gemäß Absatz 4 berechneten an die EZB zu leistenden Betrag, gegebenenfalls abzüglich der erfolgten Vorableistung des Beitrags.
Die gemäß Absatz 5 Buchstabe b aufgelaufenen Zinsen werden taggenau unter Anwendung der Eurozinsmethode („actual/360“) zu einem Zinssatz berechnet, der dem marginalen Zinssatz entspricht, der vom Eurosystem bei seinem letzten Hauptrefinanzierungsgeschäft zugrunde gelegt wurde.
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