Erwägungsgrund 2 32019D0381
Die Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, die durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geändert und in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, wird mit der Richtlinie (EU) 2015/1535 aufgehoben und ist daher aus dem EWR-Abkommen zu streichen.