Erwägungsgrund 3 32019D0381
Während die EFTA-Staaten Bemerkungen und ausführliche Stellungnahmen zu einem von anderen EFTA-Staaten notifizierten Entwurf einer technischen Vorschrift abgeben können, können sie zu einem von den Mitgliedstaaten der Union notifizierten Entwurf einer technischen Vorschrift lediglich Bemerkungen abgeben; dies gilt auch umgekehrt.