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„ANHANG I BANKNOTENBEARBEITUNGSGERÄTE 1. Allgemeine technische Anforderungen 1.1. Um als Banknotenbearbeitungsgerät zu gelten, muss ein Automat imstande sein, Euro-Banknoten zu bearbeiten, einzelne Euro-Banknoten einzustufen und die Euro-Banknoten nach Maßgabe der Anhänge IIa und IIb anhand ihrer Klassifizierungen ohne Einwirkung des Automatenbedieners zu trennen. Mit Ausnahme von Münzrollengebern müssen Banknotenbearbeitungsgeräte die erforderliche Anzahl von dafür vorgesehenen Ausgabestaplern haben und/oder über andere Vorrichtungen verfügen, welche die zuverlässige Trennung der bearbeiteten Euro-Banknoten gewährleisten. 1.2. Banknotenbearbeitungsgeräte müssen adaptierbar sein, um zu gewährleisten, dass sie neue Fälschungen zuverlässig erkennen können. Außerdem müssen sie adaptierbar sein, um gegebenenfalls mehr oder weniger restriktive Standards für die Prüfung der Umlauffähigkeit einstellen zu können. 2. Kategorien von Banknotenbearbeitungsgeräten Banknotenbearbeitungsgeräte sind entweder kunden- oder beschäftigtenbediente Automaten. Tabelle 1 Kundenbediente Automaten A. Kundenbediente Automaten, bei denen Bargeld mit Rückverfolgung der Kunden eingezahlt wird · 1. Einzahlungsautomaten (‚Cash-in machines — CIM‘) Einzahlungsautomaten ermöglichen es den Kunden, unter Verwendung einer Bankkarte oder anderer Mittel Euro-Banknoten auf ihre Bankkonten einzuzahlen; sie haben jedoch keine Bargeldausgabefunktion. Einzahlungsautomaten prüfen Euro-Banknoten auf Echtheit und ermöglichen die Rückverfolgung zum Kontoinhaber; Prüfungen der Umlauffähigkeit sind optional. 2. Ein- und Auszahlungsautomaten (‚Cash-recycling machines — CRM‘) Ein- und Auszahlungsautomaten ermöglichen es den Kunden, unter Verwendung einer Bankkarte oder durch andere Mittel Euro-Banknoten auf ihre Bankkonten einzuzahlen und Euro-Banknoten von ihren Bankkonten abzuheben. Ein- und Auszahlungsautomaten prüfen Euro-Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit und ermöglichen die Rückverfolgung zum Kontoinhaber. Ein- und Auszahlungsautomaten können für Abhebungen echte umlauffähige Euro-Banknoten verwenden, die von anderen Kunden in vorherigen Transaktionen eingezahlt worden sind. 3. Kombinierte Einzahlungsautomaten (‚Combined cash-in machines — CCM‘) Kombinierte Einzahlungsautomaten ermöglichen es den Kunden, unter Verwendung einer Bankkarte oder anderer Mittel Euro-Banknoten auf ihre Bankkonten einzuzahlen und Euro-Banknoten von ihren Bankkonten abzuheben. Kombinierte Einzahlungsautomaten prüfen Euro-Banknoten auf Echtheit und ermöglichen die Rückverfolgung zum Kontoinhaber; Prüfungen der Umlauffähigkeit sind optional. Kombinierte Einzahlungsautomaten verwenden für Abhebungen keine Euro-Banknoten, die von anderen Kunden in vorherigen Transaktionen eingezahlt wurden, sondern nur Euro-Banknoten, mit denen sie gesondert bestückt worden sind. B. Auszahlungsautomaten · 4. Auszahlungsautomaten (‚Cash-out machines — COM‘) Auszahlungsautomaten sind Geldautomaten, die Euro-Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit überprüfen, bevor sie diese an Kunden ausgeben. Auszahlungsautomaten verwenden Euro-Banknoten, mit denen sie durch Bargeldakteure oder andere automatisierte Systeme (z. B. Selbstbedienungsautomaten) bestückt werden. C. Münzrollengeber · 5. Münzrollengeber (‚Coin dispensing machines — CDM‘) Münzrollengeber ermöglichen Kunden, durch Einlegen von Euro-Banknoten Münzen zu erhalten. Vor Ausgabe der Münzen werden die Euro-Banknoten vom Münzrollengeber auf ihre Echtheit überprüft. Diese Euro-Banknoten werden nicht wieder in Umlauf gebracht. Ein Ein- und Auszahlungsautomat (CRM) kann als Einzahlungsautomat (CIM) oder kombinierter Einzahlungsautomat (CCM) verwendet werden, wenn die Erkennungssysteme, die Software und andere Bestandteile für die Ausübung seiner Kernfunktionen dieselben sind wie der auf der Webseite der EZB aufgeführte Typ des Ein- und Auszahlungsautomaten (CRM). Ein kombinierter Einzahlungsautomat (CCM) kann als Einzahlungsautomat (CIM) verwendet werden, wenn die Erkennungssysteme, die Software und andere Bestandteile für die Ausübung seiner Kernfunktionen dieselben sind wie der auf der Webseite der EZB aufgeführte Typ des kombinierten Einzahlungsautomaten (CCM). Tabelle 2 Beschäftigtenbediente Automaten 1. Banknotenbearbeitungsgeräte (‚Banknote processing machines — BPM‘) Banknotenbearbeitungsgeräte prüfen Euro-Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit. 2. Banknoten-Echtheitsprüfgeräte (‚Banknote processing machines — BAM‘) Banknoten-Echtheitsprüfgeräte prüfen Euro-Banknoten auf Echtheit. 3. Automatische Recycling-Kassentresore (‚Teller assistant recycling machines — TARM‘) Automatische Recycling-Kassentresore sind Bargeld-Recyclingautomaten, die von Bargeldakteuren betrieben werden, um Euro-Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit zu prüfen. Automatische Recycling-Kassentresore können für Abhebungen echte umlauffähige Euro-Banknoten verwenden, die von anderen Kunden in vorherigen Transaktionen eingezahlt worden sind. Darüber hinaus verwahren sie Euro-Banknoten und ermöglichen Bargeldakteuren, Bankkonten von Kunden zu belasten oder dort Gutschriften vorzunehmen. 4. Automatische Kassentresore ‚Teller assistant machines -TAM‘) Automatische Kassentresore sind Automaten, die von Bargeldakteuren betrieben werden, um Euro-Banknoten auf Echtheit zu prüfen. Darüber hinaus verwahren sie Euro-Banknoten und ermöglichen Bargeldakteuren, Bankkonten von Kunden zu belasten oder dort Gutschriften vorzunehmen. Beschäftigtenbediente Automaten müssen Euro-Banknoten in Bündeln bearbeiten. Ein Automat, der getestet wurde und auf der Webseite der EZB als Ein- oder Auszahlungsautomat (CRM) oder als Einzahlungsautomat (CIM)/kombinierter Einzahlungsautomat (CCM) aufgeführt ist, kann als automatischer Recycling-Kassentresor (TARM) oder als automatischer Kassentresor (TAM) verwendet werden. In diesem Fall darf der Automat nur von Mitarbeitern des Bargeldakteurs bedient werden. 3. Banknotenbearbeitungsgerätetypen Das Eurosystem testet Banknotenbearbeitungsgerätetypeypen. Banknotenbearbeitungsgerätetypen können anhand ihres speziellen Erkennungssystems, ihrer speziellen Software und anderer spezieller Bestandteile für die Ausübung ihrer Kernfunktionen voneinander unterschieden werden. Dabei handelt es sich um a) die Feststellung der Echtheit von Euro-Banknoten, b) die Erkennung und Aussonderung von fälschungsverdächtigen Euro-Banknoten, c) gegebenenfalls die Erkennung und Trennung der nicht umlauffähigen Euro-Banknoten von umlauffähigen Banknoten, und d) gegebenenfalls die Rückverfolgung von Objekten, die als fälschungsverdächtige Euro-Banknoten erkannt wurden, und von Euro-Banknoten, deren Echtheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. .
1. Allgemeine technische Anforderungen 1.1. Um als Banknotenbearbeitungsgerät zu gelten, muss ein Automat imstande sein, Euro-Banknoten zu bearbeiten, einzelne…
„ANHANG IIa KLASSIFIZIERUNG UND BEHANDLUNG VON EURO-BANKNOTEN DURCH KUNDENBEDIENTE AUTOMATEN Euro-Banknoten werden in eine der folgenden Kategorien eingestuft…
Euro-Banknoten werden in eine der in Tabelle 1 angeführten Kategorien eingestuft. Die Euro-Banknoten der Kategorien 4a und 4b werden von Euro-Banknoten der…
Euro-Banknoten werden in eine der folgenden Kategorien eingestuft und nach Kategorien getrennt. Automaten, die Euro-Banknoten nicht auf Umlauffähigkeit prüfen,…
1. Ziele Die Ziele der Datenerhebung bestehen darin, die nationalen Zentralbanken (NZBen) und die Europäische Zentralbank (EZB) in die Lage zu versetzen, die…
„ANHANG IV DATENERHEBUNG BEI DEN BARGELDAKTEUREN 1. Ziele Die Ziele der Datenerhebung bestehen darin, die nationalen Zentralbanken (NZBen) und die Europäische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.