Beschluss (EU) 2019/394 des Rates vom 7. März 2019 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Protokolls zwischen der Europäischen Union, Island und dem Königreich Norwegen zum Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke
Am 14. Dezember 2015 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit Island und Norwegen über die Modalitäten der Beteiligung Islands und Norwegens am Verfahren für den Abgleich und der Übertragung von Daten für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke gemäß Kapitel VI der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Erwägungsgrund 1 32019D0394
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