Erwägungsgrund 2 32019D0394
Die Verhandlungen wurden abgeschlossen und das Protokoll zum Übereinkommen vom 19. Januar 2001 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke (im Folgenden „Protokoll“) wurde am 21. Dezember 2017 paraphiert.