Erwägungsgrund 4 32019D0407
Am 31. März 2016 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Union Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer aufzunehmen. Diese Verhandlungen wurden am 30. November 2017 erfolgreich abgeschlossen. Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2018/1257 des Rates wurde das Übereinkommen zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer vorbehaltlich seines späteren Abschlusses am 3. Oktober 2018 unterzeichnet.