Erwägungsgrund 5 32019D0407
Wird die Union Vertragspartei des Übereinkommens, so wird dies die Kohärenz ihres Erhaltungsansatzes in allen Ozeanen fördern und ihre Entschlossenheit zu einer weltweit langfristigen Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Meeresschätze bekräftigen; dies ist daher im Interesse der Union.