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Während des Waschvorgangs wird PAP zu ε-Phthalimid-Hexansäure (PAC) abgebaut. Dies ist ein nicht-peroxidischer, biologisch leicht abbaubarer und nicht umweltgefährdender Stoff. Da PAP rasch zu PAC abgebaut wird und somit nicht im Abwasser enthalten ist, empfiehlt es sich, für die Berechnung des kritischen Verdünnungsvolumens des Produktes den Abbauwert von PAC für PAP zu verwenden. Ein ähnlicher Ansatz wurde bereits im Beschluss (EU) 2017/1219 verwendet, in dem gesonderte Vorschriften für die Berechnung des kritischen Verdünnungsvolumens für den Stoff Wasserstoffperoxid gelten, der während des Waschvorgangs zu Peressigsäure abgebaut wird. Der Beschluss (EU) 2017/1219 sollte aus diesem Grund dahin gehend geändert werden, dass gesonderte Regeln für die Berechnung des kritischen Verdünnungsvolumens von PAP angewendet werden, indem die Abbauwerte von PAC verwendet werden.
Der letzte Absatz von Kriterium 1 (Toxizität gegenüber Wasserorganismen) wird wie folgt ersetzt: „Aufgrund des Abbaus bestimmter Stoffe beim Waschvorgang gelten…
Die Beschlüsse (EU) 2017/1218 und (EU) 2017/1219 beinhalten jeweils eine Ausnahmeregelung gemäß Artikel 6 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 für…
PAP wird hauptsächlich als Bleichmittel bei professionellen Mehrkomponenten-Waschmitteln, aber nicht in Haushaltswaschmitteln eingesetzt. Die derzeitige…
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG RAHMENBESTIMMUNGEN EU-UMWELTZEICHEN KRITERIEN Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für…
Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird wie folgt geändert: 1. In Eintrag 50 Spalte 2 Absatz 1 wird Unterabsatz 2 durch folgende Unterabsätze…
Teil A Mikrobiologische Parameter Parameter Parameterwert Einheit Anmerkungen Intestinale Enterokokken 0 Anzahl/100 ml Bei Wasser, das in Flaschen oder andere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.