Erwägungsgrund 1 32021R0836
Das Katastrophenschutzverfahren der Union (im Folgenden „Unionsverfahren“), das durch den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt ist, stärkt die Zusammenarbeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten und erleichtert die Koordinierung im Bereich des Katastrophenschutzes mit dem Ziel, die Bewältigung von Naturkatastrophen und vom Menschen verursachter Katastrophen durch die Union zu verbessern.