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Die staatlichen Beihilfen in Form von Investitionsbeihilfen, die Italien durch den im allgemeinen Rahmen des Gesetzes Nr. 413/1998 angenommenen und in Verbindung mit dem Ministerialerlass vom 2. Mai 2001 zu lesenden Ministerialerlass vom 27. Oktober 1999 der APN gewährt und rechtswidrig unter Verletzung des Artikels 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durchgeführt hat, sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Die staatlichen Beihilfen in Form der CAMED von der Hafenbehörde von Neapel eingeräumten zu niedrigen Konzessionsgebühren, die Italien durch den von CAMED und der APN am 29. Juli 2004 unterzeichneten Konzessionsvertrag unter Verletzung des Artikels 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig durchgeführt hat, sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Die übrigen Maßnahmen, die Gegenstand dieses Beschlusses sind, wurden von Italien unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise…
Die staatlichen Beihilfemaßnahmen, die Saremar kraft Regionalgesetz 15 vom 7. August 2012 in Form einer Ausgleichsleistung für eine öffentliche Dienstleistung…
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 1 299 594 EUR, die die Italienische Republik unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der…
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 4 9 51 838 EUR, die die Italienische Republik unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV zugunsten von CSTP rechtswidrig…
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 1 1 11 572 EUR, die die Italienische Republik unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV zugunsten von Buonotourist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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