Beschluss (EU) 2019/422 der Kommission vom 20. September 2018 über die staatliche Beihilfe SA 36112 (2016/C) (ex 2015/NN) Italiens zugunsten der Hafenbehörde von Neapel und von Cantieri del Mediterraneo S.p.A. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 6037) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Italien ist nicht verpflichtet, die in Artikel 1 genannten Beihilfen zurückzufordern.
Art. 2 32019D0422
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