Erwägungsgrund 3 32019D0434
Im Anhang der geplanten Bürgerinitiative werden bestimmte Gebiete genannt, auf die sich ein gemeinsamer EU-Rahmen für inklusive Bildung erstrecken soll; diese lassen sich wie folgt kategorisieren: „Frühintervention, Förderung und Rehabilitation“; „Identifizierung – Erkennung von Behinderungen bei Kindern – Überweisung – auf Antrag“; „Kostenlose und angemessene öffentliche Bildung“; „Ablehnungsverbot“; „Einbindung der Eltern“; „Weniger restriktive Umgebung“; „Individueller Bildungsplan“; „Alternative Evaluierungsverfahren und fähigkeitsbasierte Zeugnisse“; „Arbeitsmarktübergang“; „Diskriminierungsverbot“; „Persönliche Entwicklung und Lehrkräfteausbildung“.