Erwägungsgrund 6 32019D0434
Für die Zwecke ihrer Durchführung sehen die Verträge Folgendes vor:Annahme von Rechtsakten mit dem Ziel der Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung gemäß Artikel 19 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV); Annahme von Empfehlungen des Rates oder anderer Rechtsakte über Anreizmaßnahmen zur Förderung, Koordinierung oder Ergänzung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften gemäß Artikel 165 Absatz 2 vierter Gedankenstrich und Absatz 4 AEUV in Bezug auf das Ziel des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen der Bildungssysteme der Mitgliedstaaten; Annahme von Empfehlungen des Rates oder anderer Rechtsakte zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 166 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich und Absatz 4 AEUV in Bezug auf das Ziel der Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung.