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Im Anhang der geplanten Bürgerinitiative werden bestimmte Gebiete genannt, auf die sich ein gemeinsamer EU-Rahmen für inklusive Bildung erstrecken soll; diese lassen sich wie folgt kategorisieren: „Frühintervention, Förderung und Rehabilitation“; „Identifizierung – Erkennung von Behinderungen bei Kindern – Überweisung – auf Antrag“; „Kostenlose und angemessene öffentliche Bildung“; „Ablehnungsverbot“; „Einbindung der Eltern“; „Weniger restriktive Umgebung“; „Individueller Bildungsplan“; „Alternative Evaluierungsverfahren und fähigkeitsbasierte Zeugnisse“; „Arbeitsmarktübergang“; „Diskriminierungsverbot“; „Persönliche Entwicklung und Lehrkräfteausbildung“.
Der Gegenstand der geplanten Bürgerinitiative „Europe CARES — inklusive Bildung von hoher Qualität für Kinder mit Behinderungen“ wurde wie folgt umrissen:…
Die Ziele der geplanten Bürgerinitiative lauten: „Über 70 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger haben eine Behinderung und 15 Millionen Kinder besondere…
Die konkreten Ziele der geplanten Bürgerinitiative lauten: „Wir rufen die EU dazu auf, Rechtsakte zur Verbesserung des Schutzes nationaler und sprachlicher…
Um diese Ziele zu verwirklichen, sollten die Verfahren und Bedingungen für die Europäische Bürgerinitiative wirksam, transparent, klar, einfach,…
Die geplante Bürgerinitiative „Europe CARES — inklusive Bildung von hoher Qualität für Kinder mit Behinderungen“ sollte daher registriert werden —
Im Anhang zu der geplanten Bürgerinitiative wird eine Reihe bestimmter Ziele aufgeführt, die mit Rechtsakten der Union zur Umsetzung der Verträge verfolgt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.