Erwägungsgrund 4 32021R1057
Am 20. Juni 2017 nahm der Rat Schlussfolgerungen mit dem Titel „Eine nachhaltige Zukunft für Europa: Reaktion der EU auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ an. Darin hob der Rat hervor, wie wichtig es ist, die nachhaltige Entwicklung in ihren drei Dimensionen (wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension) auf ausgewogene und integrative Weise zu verwirklichen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die nachhaltige Entwicklung in allen internen und externen Politikbereichen der Union durchgängig berücksichtigt wird und dass die Union ehrgeizige politische Maßnahmen ergreift, um die globalen Herausforderungen anzugehen. Der Rat begrüßte die Mitteilung der Kommission vom 22. November 2016 mit dem Titel „Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft“ als ersten Schritt zur durchgängigen Berücksichtigung der Ziele der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden „VN-Nachhaltigkeitsziele“) und zur Heranziehung der nachhaltigen Entwicklung als wesentlichem Leitgrundsatz für alle Politikbereiche der Union – auch mithilfe ihrer Finanzierungsinstrumente. Der ESF+ sollte zur Verwirklichung der VN-Nachhaltigkeitsziele beitragen, indem u. a. extreme Formen der Armut beseitigt werden (VN-Nachhaltigkeitsziel 1), inklusive und hochwertige Bildung gewährleistet wird (VN-Nachhaltigkeitsziel 4), die Gleichstellung der Geschlechter gefördert wird (VN-Nachhaltigkeitsziel 5), ein dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle gefördert werden (VN-Nachhaltigkeitsziel 8) und Ungleichheit verringert wird (VN-Nachhaltigkeitsziel 10).