Erwägungsgrund 16 32021R0888
Das Programm „Europäisches Solidaritätskorps“ (im Folgenden „Programm“) bietet einen zentralen Zugang zu solidarischen Tätigkeiten in der gesamten Union und darüber hinaus. Damit die Unionsfinanzierung und das Programm größtmögliche Wirkung entfalten, sollte sich die Kommission bemühen, in allen einschlägigen Programmen auf kohärente Weise Synergien herzustellen, wobei diese Synergien nicht dazu führen dürfen, dass Mittel zur Verfolgung anderer als der in dieser Verordnung festgelegten Ziele verwendet werden. Die Kohärenz und Komplementarität mit anderen einschlägigen politischen Maßnahmen, wie der Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027, und anderen einschlägigen Programmen der Union, insbesondere dem mit der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Programm Erasmus+, sollten sichergestellt werden. Das Programm gründet auf den Stärken und Synergien von Vorläufer- und bestehenden Programmen, insbesondere des mit der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Freiwilligendienstes und der mit der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe. Auch die Komplementarität zu bestehenden Netzen auf Unionsebene, die für einschlägige Tätigkeiten im Rahmen des Programms von Bedeutung sind, beispielsweise das Eurodesk-Netz, ist gewährleistet. Ferner sollte die Komplementarität zwischen den bestehenden einschlägigen Programmen, insbesondere nationalen Solidaritätsprogrammen — beispielsweise in den Bereichen Freiwilligentätigkeit, freiwilliger Gesellschaftsdienst und Mobilität für junge Menschen —, und dem Programm sichergestellt werden, damit die Auswirkungen und Vorzüge dieser Programme sich gegenseitig verstärken und bereichern und gegebenenfalls an bewährte Verfahren angeknüpft wird. Das Programm sollte ähnliche nationale Programme nicht ersetzen. Der gleichberechtigte Zugang aller jungen Menschen zu den solidarischen Tätigkeiten auf nationaler Ebene sollte gewährleistet sein.