Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sollte die geplante Bürgerinitiative jedoch gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 vorgelegt werden, prüft die Kommission auch, ob auf der Grundlage des Artikels 106 Absatz 3 AEUV Rechtsakte aufgrund ihrer Relevanz für das allgemeine Ziel dieser Initiative erlassen oder geändert werden müssen.
Um Bestimmungen dieser Verordnung über die gemeinsamen Grundsätze für die Förderfähigkeit von Ausgaben zu ändern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen…
Geplante Bürgerinitiativen werden von der Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 registriert, wenn sie die Bedingungen nach Artikel…
Zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290…
Um die Verordnung (EG) Nr. 562/2006 an den AEUV anzupassen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte hinsichtlich…
In Bereichen, in denen die Kommission derzeit durch die Richtlinie 2009/138/EG ermächtigt wird, Durchführungsmaßnahmen zu erlassen, sofern es sich bei diesen…
Um bestimmte nicht wesentliche Vorschriften dieser Verordnung zu ergänzen oder zu ändern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.