Erwägungsgrund 1 32019D0448
Am 14. Oktober 2004 hat die Europäische Gemeinschaft mit dem Beschluss 2006/507/EG des Rates das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen“) abgeschlossen.
Am 14. Oktober 2004 hat die Europäische Gemeinschaft mit dem Beschluss 2006/507/EG des Rates das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen“) abgeschlossen.