Erwägungsgrund 2 32019D0448
Als Vertragspartei des Übereinkommens kann die Union Änderungen der Anlagen des Übereinkommens vorschlagen. Anlage A des Übereinkommens enthält Chemikalien, die zu eliminieren sind, Anlage B Chemikalien, die zu beschränken sind, und Anlage C Chemikalien, deren Freisetzung als unerwünschte Nebenprodukte verringert oder beseitigt werden soll.