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Das Potenzial für ungerechtfertigte Senkungen der Eigenmittelanforderungen bei der Verwendung interner Modelle wurde unter anderem durch nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Artikel 152 der Richtlinie 2006/48/EG begrenzt, der bis Ende 2017 durch Artikel 500 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ersetzt wurde. Es gibt je doch einige andere Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Richtlinie 2013/36/EU, die es den zuständigen Behörden ermöglichen, dieses Problem anzugehen, darunter die Möglichkeit, Maßnahmen zu treffen, um ungerechtfertigte Senkungen der risikogewichteten Positionsbeträge auszugleichen - siehe beispielsweise Artikel 104 der Richtlinie 2013/36/EU - oder angemessene Sicherheitsmargen bei der Kalibrierung interner Modelle vorzuschreiben - siehe z. B. Artikel 144 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und Artikel 101 der Richtlinie 2013/36/EU.
Deuten bei internen Modellen für das Marktrisiko zahlreiche Überschreitungen im Sinne von Artikel 366 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 darauf hin, dass die…
während solchen Zeiträumen den zuständigen Behörden gestattet wird, Überschreitungen, die nicht auf Unzulänglichkeiten der internen Modelle der Institute für…
Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet zusammen mit der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des…
Eigenmittelanforderungen im Hinblick auf vollständig quantifizierbare, einheitliche und standardisierte Komponenten von Kredit-, Markt-, operationellem und…
Seit ihrem Inkrafttreten wurde die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 mehrfach geändert, um verbleibende Schwachstellen im aufsichtsrechtlichen Rahmen zu beseitigen…
Nummer 134 im Hinblick auf die in Artikel 501a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Bestimmungen über die Anpassung der Eigenmittelanforderungen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.