Art. 1 Abs. 2 32018D1197BESCHLUSS (EU) 2018/1197 DES RATES vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits im Namen der Europäischen Union
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Art. 2 32019D1915BESCHLUSS (EU) 2019/1915 DES RATES vom 14. Oktober 2019 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus zur Erleichterung der Visaerteilung im Namen der Union
Die dem Abkommen beigefügten gemeinsamen Erklärungen werden im Namen der Union genehmigt.
Art. 1 Abs. 2 32014D0295BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2014 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Präambel, Artikel 1 und der Titel I, II und VII des Abkommens (2014/295/EU)
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Art. 2 32019D1187BESCHLUSS (EU) 2019/1187 DES RATES vom 6. Juni 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen
Die dem Abkommen beigefügte Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Art. 1 Abs. 3 32020D2252BESCHLUSS (EU) 2020/2252 DES RATES vom 29. Dezember 2020 über die Unterzeichnung im Namen der Union und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Die Wortlaute der Abkommen sind diesem Beschluss beigefügt.
Art. 1 Abs. 2 32014D0492BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (2014/492/EU)
Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.