Beschluss (EU) 2020/2252 des Rates vom 29. Dezember 2020 über die Unterzeichnung im Namen der Union und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden „Vereinigtes Königreich“) dem Europäischen Rat gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (im Folgenden „EUV“) seine Absicht mitgeteilt, aus der Union und der Europäischen Atomgemeinschaft auszutreten.
Erwägungsgrund 1 32020D2252Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen