Erwägungsgrund 2 32019D0563
Mit der Änderung 1 der Kooperationsvereinbarung NAT-I-9406 wird der Umfang der Zusammenarbeit zwischen den Parteien auf alle Phasen der Modernisierung des Luftverkehrsmanagements, einschließlich Einführungstätigkeiten, ausgeweitet, die dem Ziel dienen, die globale Interoperabilität zu gewährleisten. Es werden auch Änderungen an der Struktur und der Governance der Kooperationsvereinbarung NAT-I-9406 vorgenommen, um die Umsetzung und das Management der Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinbarung zu optimieren.