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Es wird eine hochrangige Gruppe der Weisen zur Überprüfung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung („Gruppe der Weisen“) im Rahmen des Generalsekretariats des Rates eingesetzt.
Ihre Aufgabe besteht darin, dem Rat einen unabhängigen Bericht gemäß dem in der Anlage zu diesem Beschluss dargelegten Auftrag vorzulegen. Die Gruppe der Weisen wird bis zur Erfüllung ihres Mandats im Sinne des Auftrags und innerhalb der dort genannten Frist.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.