Erwägungsgrund 2 32008D0365
Nach Artikel 95 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat die Kommission in ihren Vorschlägen, die die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben, im Bereich Verbraucherschutz von einem hohen Schutzniveau auszugehen und dabei insbesondere alle auf wissenschaftliche Ergebnisse gestützten neuen Entwicklungen zu berücksichtigen.