Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Vorschläge Norwegens zur Änderung der Anhänge II, VIII und IX des Übereinkommens wurden am 26. Oktober 2018 an die Vertragsparteien übermittelt. Eine Berichtigung des Vorschlags zur Änderung des Anhangs IX wurde am 6. Dezember 2018 an die Vertragsparteien übermittelt. Gemäß den Vorschlägen würden Kunststoffabfälle, die besonderer Prüfung bedürfen, und gefährliche Kunststoffabfälle, die in den neuen Einträgen in Anhang II bzw. Anhang VIII des Übereinkommens erfasst sind unter das Kontrollsystem des Übereinkommens fallen, während nicht gefährliche Kunststoffabfälle, die unter einen überarbeiteten Eintrag B3010 des Anhangs IX fallen, weiterhin zu den gegenwärtigen Bedingungen im Rahmen des Übereinkommens zwischen Ländern gehandelt werden würden.
Die Union unterstützt den Vorschlag Norwegens, Eintrag B3010 für nicht gefährliche Kunststoffabfälle (die dem Kontrollsystem des Übereinkommens unterliegen…
Die Union sollte die Ziele der vorgeschlagenen Änderungen der Anhänge des Übereinkommens unterstützen, da sie dazu beitragen, die Kontrolle der Ausfuhren von…
Die derzeitige Situation bezüglich der Verbringung nicht gefährlicher Kunststoffabfälle, einschließlich bestimmter Mischungen nicht gefährlicher…
Die Kommission erhielt aus mehreren Ländern zudem weitere Informationen über andere in den Anhängen III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführte…
Um die in Artikel 1 festgelegten Ziele zu erreichen und unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips prüft die Kommission bis zum 22. Juli 2014, ob die Liste der…
Von als gefährlich eingestuften Abfällen wird angenommen, dass sie eine oder mehrere der Eigenschaften aufweisen, die in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.