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Bei den vorzunehmenden Anpassungen handelt es sich hauptsächlich um die Aufnahme derjenigen Erzeugnisse in die Listen im Anhang des Beschlusses Nr. 940/2014/EU, die bereits 2014 lokal hergestellt wurden, für die damals jedoch kein Antrag auf Aufnahme in die Listen gestellt wurde.
Für bestimmte bereits in den Listen im Anhang des Beschlusses Nr. 940/2014/EU aufgeführte Erzeugnisse sollte die jeweilige Höchstabweichung des Steuersatzes…
Die Anpassung der Listen ist angesichts der Mehrkosten für lokal hergestellte Erzeugnisse gegenüber gleichwertigen eingeführten Erzeugnissen, die im Gebiet der…
Der Anhang des Beschlusses Nr. 940/2014/EU wird wie folgt geändert: 1. Teil A wird wie folgt geändert: a) Unter Nummer 1 werden folgende Erzeugnisse eingefügt:…
Der Anhang des Beschlusses Nr. 940/2014/EU wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Die Kommission hat Anträge auf Aufnahme einiger dieser Verwendungen in die EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe erhalten. Diese Anträge wurden…
Zur Wahrung des Status quo sollte diese Verordnung Anhänge enthalten, die Folgendes umfassen: ein Verzeichnis landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.