Erwägungsgrund 1 32019D0664
Mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates werden die französischen Behörden ermächtigt, die in den französischen überseeischen Departements und Regionen lokal hergestellten Erzeugnisse, die im Anhang des genannten Beschlusses aufgeführt sind, ganz oder teilweise von der Sondersteuer „octroi de mer“ zu befreien. Die zulässige Höchstabweichung der Steuersätze beträgt je nach Erzeugnis und überseeischem Departement 10, 20 oder 30 Prozentpunkte.