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Der im Namen der Union auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (im Folgenden „Übereinkommen“) zu vertretende Standpunkt besteht darin, dass die Union die Listung in von Acetochlor, Carbosulfan, Chrysotilasbest, Fenthion (ULV-Formulierungen mit einem Wirkstoffgehalt von 640 g/l oder mehr), Hexabromcyclododecan, Phorat sowie flüssige Formulierungen (emulgierbares Konzentrat und lösliches Konzentrat), die Paraquatdichlorid in einer Konzentration von 276 g/l oder mehr enthalten, was einer Konzentration von Paraquationen von 200 g/l oder mehr entspricht, in Anhang III des Übereinkommens unterstützt.
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der zwölften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der…
Der im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens zu vertretende Standpunkt besteht…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der…
Der im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens zu vertretende Standpunkt besteht…
Um sicherzustellen, dass der vom Übereinkommen gebotene Schutz den Einfuhrparteien zugutekommt, und da alle einschlägigen Kriterien im Rahmen des Übereinkommens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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