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Um sicherzustellen, dass der vom Übereinkommen gebotene Schutz den Einfuhrparteien zugutekommt, und da alle einschlägigen Kriterien im Rahmen des Übereinkommens erfüllt sind, ist es notwendig und angemessen, die Empfehlung des Chemikalienprüfungsausschusses bezüglich der Aufnahme von Acetochlor, Carbosulfan, Chrysotilasbest, Fenthion (ULV-Formulierungen mit einem Wirkstoffgehalt von 640 g/l oder mehr), Hexabromcyclododecan, Phorat sowie flüssige Formulierungen (emulgierbares Konzentrat und lösliches Konzentrat), die Paraquatdichlorid in einer Konzentration von 276 g/l oder mehr enthalten, was einer Konzentration von Paraquationen von 200 g/l oder mehr entspricht, in Anlage III des Übereinkommens zu unterstützen. Diese Chemikalien sind in der Union ohnehin bereits verboten oder strengen Beschränkungen unterworfen und unterliegen daher Ausfuhrvorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 649/2012, die über diejenigen des Übereinkommens hinausgehen.
Um sicherzustellen, dass der vom Rotterdamer Übereinkommen gebotene Schutz den Einfuhrländern zugute kommt, ist es notwendig und angemessen, die Empfehlung des…
Um sicherzustellen, dass der vom Rotterdamer Übereinkommen gebotene Schutz den Einfuhrländern zugutekommt, ist es notwendig und angemessen, die Empfehlung des…
Der im Namen der Union auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung…
Der im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens zu vertretende Standpunkt besteht…
Der im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens zu vertretende Standpunkt besteht…
Stoff CAS-Nr. EG-Nr. Konzentrationsgrenzwert gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe a Endosulfan 115-29-7 959-98-8 33213-65-9 204-079-4 50 mg/kg Hexachlorbutadien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.