Erwägungsgrund 6 32019D0682Da das geänderte Übereinkommen Nr. 108 Schutzbestimmungen enthalten wird, die auf denselben Grundsätzen beruhen wie die in Verordnung (EU) 2016/679 und in…
Erwägungsgrund 3 32018D1197BESCHLUSS (EU) 2018/1197 DES RATES vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits im Namen der Europäischen Union
Ziel des Abkommens ist die Intensivierung der Zusammenarbeit und des Dialogs zu einer Vielzahl bilateraler, regionaler und multilateraler Fragen.
Erwägungsgrund 3 32015D2453BESCHLUSS (EU) 2015/2453 DES RATES vom 8. Dezember 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 19 32008D0615BESCHLUSS 2008/615/JI DES RATES vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
In Anbetracht dessen, dass eine engere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu einem umfassenden Austausch von Informationen und Daten führt, bezweckt…
Erwägungsgrund 3 32014D0266BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den von der Europäischen Union anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 eingerichteten Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Änderung des Protokolls Nr. 3 zu diesem Abkommen (Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und Methoden der Verwaltungszusammenarbeit) (2014/266/EU)
Um das ordnungsgemäße Funktionieren des Abkommens und um die Arbeit der Wirtschaftsbeteiligten und der Zollbehörden zu erleichtern, sollte Protokoll Nr. 3…
Erwägungsgrund 3 32016D1392BESCHLUSS (EU) 2016/1392 DES RATES vom 12. Juli 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte unterzeichnet werden.