Erwägungsgrund 2 32019D0721
Die Ziele der vorgeschlagenen Bürgerinitiative sind: „Für diese Regionen, einschließlich geografischer Gebiete ohne Strukturen mit Verwaltungszuständigkeiten, sollte die Vermeidung eines wirtschaftlichen Rückstands, die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Erhaltung der Bedingungen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts so erfolgen, dass ihre Besonderheiten unverändert bleiben. Dazu müssen diese Regionen die gleiche Möglichkeit haben, auf verschiedene EU-Fonds zuzugreifen, und die Erhaltung ihrer Besonderheiten und ihre angemessene wirtschaftliche Entwicklung müssen gewährleistet sein, damit die Entwicklung der EU gefördert werden kann und deren kulturelle Vielfalt erhalten bleibt.“