Erwägungsgrund 5 32019D0721
Rechtsakte der Union zur Durchführung der Verträge können im Einklang mit Artikel 177 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bei der Festlegung der Aufgaben, der vorrangigen Ziele und der Organisation der Strukturfonds, was ihre Neuordnung einschließen kann, erlassen werden.