Erwägungsgrund 1 32019D0078
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) wurde vom Rat mit dem Beschluss 2009/899/EG abgeschlossen. Das Abkommen sieht für die Bürger der Union und die Bürger der Republik Mauritius die Befreiung von der Visumpflicht vor, wenn sie innerhalb eines Sechs-Monats-Zeitraums für höchstens drei Monate in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei reisen.