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Es hat sich gezeigt, dass es effizienter und kostengünstiger ist, wenn individuelle Ansprüche von einer einzigen spezialisierten Stelle verwaltet werden. Dies ermöglicht die einheitliche Anwendung des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden „Statut“) und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (im Folgenden „Beschäftigungsbedingungen“) in den Organen und somit die Gewährleistung der Gleichbehandlung der und eine verstärkte Rechtssicherheit für die Beamten und Bediensteten der Union. Auch ermöglicht es eine weitere Vereinfachung der Verwaltung und eine engere interinstitutionelle Zusammenarbeit.
Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der wirksamen Personalverwaltung sollte der Generalsekretär über mehr Spielraum für die Übertragung seiner…
Zur Gewährleistung offener und transparenter Beschäftigungsbedingungen und der Gleichbehandlung der Beschäftigten sollte das Personal der Behörde unter das…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 8. Februar 2013 zum mehrjährigen Finanzrahmen betont, dass die Notwendigkeit der kurz-, mittel- und…
Das Statut sollte für die Agentur die Mitarbeit von Bediensteten sichern, deren Qualifikation und Effizienz höchsten Ansprüchen genügen, und die aus Bewerbern…
Zu diesem Zweck sollten die Zusammenarbeit und Koordination dieser Stellen systematischer gestaltet und besser organisiert werden, wobei die einzelstaatlichen…
Die Beziehungen zwischen den Anspruchsberechtigten und den Verwaltungsdiensten einerseits bzw. zwischen den einzelstaatlichen Stellen und den EU-Dienststellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.