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In der ersten Übergangszeit nach dem Übergang zu Sysper sollten die Anstellungsbehörde und die zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigte Stelle des Rates die Befugnisse in Bezug auf Beamte und Bedienstete des Generalsekretariats des Rates ausüben können, wenn eine etwaige unterschiedliche Auslegung von Vorschriften über individuelle Ansprüche durch das PMO im Vergleich zur Auslegung, die im Generalsekretariat des Rates vor dem Übergang zu Sysper angewandt wurde, nachteilige Auswirkungen für Beamte und Bedienstete des Generalsekretariat des Rates haben könnte —
Damit die Übertragung dieser Dienstleistungen wirksam ist, sollte der Rat das PMO mit der Ausübung der der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss der…
Vor diesem Hintergrund möchten das Generalsekretariat des Rates und das PMO eine Vereinbarung zwischen den Diensten (SLA) unterzeichnen, mit der das Spektrum…
Unbeschadet des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels wird die Europäische Kommission — das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO)…
Aufgrund des Beschlusses 2003/522/EG der Kommission und insbesondere seines Artikels 2 Absatz 4, kann das PMO seine Aufgaben auch auf Antrag einer anderen von…
Im Einklang mit der am 3. Mai 2019 zwischen dem PMO und dem Generalsekretariat des Rates geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung ist das PMO für die…
Mit dem Beschluss (EU) 2019/792 des Rates hat der Rat das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.