Erwägungsgrund 1 32019D0792
Das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission ist für die Feststellung und Abwicklung individueller finanzieller Ansprüche der Beamten und Bediensteten der Europäischen Kommission und — aufgrund von Vereinbarungen zwischen den Diensten — einiger anderer Organe und Einrichtungen der Union zuständig. Was die Beamten und Bediensteten des Generalsekretariats des Rates anbelangt, so ist das PMO für die Feststellung und Abwicklung der Ruhegehaltsansprüche und der Krankenversicherungsleistungen zuständig. In diesen Bereichen übt das PMO die Befugnisse der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Stelle aus, mit Ausnahme der Bearbeitung individueller Beschwerden betreffend Krankenversicherungsleistungen. Das PMO erbringt zudem eine zunehmende Zahl anderer Dienstleistungen für das Generalsekretariat des Rates und stellt diesem seine IT-Tools zur Verfügung.